Allgemeine Geschäftsbedingungen Clausen-Immobilien GmbH - Bahnhofstr. 46 – 24534 Neumünster

1. Angebot und Angaben

1.1. Das Immobilienangebot der Clausen-Immobilien GmbH und das von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden.

1.2. Die Clausen-Immobilien GmbH überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit, es sei denn, die Clausen-Immobilien GmbH wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die Clausen-Immobilien GmbH daher nicht übernehmen.

1.3. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen die Clausen-Immobilien GmbH den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter nicht gegenüber Dritten verantwortlich.

1.4. Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergeben werden.

1.5. Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung der Clausen-Immobilien GmbH verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.

2. Provision

2.1.Die Tätigkeit der Clausen-Immobilien GmbH ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Der Anspruch auf Maklerprovision der Clausen-Immobilien GmbH entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis– oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt.

2.2. Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.

2.3. Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.

3. Verhandlungen

3.1. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über die Clausen-Immobilien GmbH einzuleiten.

3.2. Bei Direktverhandlungen ist auf die Clausen-Immobilien GmbH Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner der Clausen-Immobilien GmbH über das Ergebnis zu informieren.

3.3. Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit der Clausen-Immobilien GmbH und der Anbieterseite vorgenommen werden.

3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Clausen-Immobilien GmbH unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. Der Clausen-Immobilien GmbH ist unmittelbar nach Vertragsabschluß eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.

3.5. Wird die Clausen-Immobilien GmbH beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf durch einen Notar anzufertigen und kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die eine Vertragseite zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Notarkosten zu tragen.

4. Grundbuch- und Akteneinsicht

Der Auftraggeber bevollmächtigt die Clausen-Immobilien GmbH sämtliche das Objekt betreffenden behördlichen Akten, wie Bauunterlagen einschließlich des Grundbuches samt Nebenakten einzusehen und Unterlagen und Auskünfte anzufordern. Die Bevollmächtigung gilt bis sechs Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.

5. Vorkenntnis

Ist dem Angebotsempfänger das von der Clausen-Immobilien GmbH angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen der Clausen-Immobilien GmbH mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.

6. Haftung

6.1. Die Clausen-Immobilien GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Clausen-Immobilien GmbH, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

6.2. Die Clausen-Immobilien GmbH haftet im Rahmen ihrer Vermögenschadenhaftpflichtversicherung für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften. Sie haftet darüber hinaus für solche Schäden, welche die Clausen-Immobilien GmbH in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht hat. Auch in diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise voraussehbaren Schaden.

6.3. Eine Gewähr für die durch die Clausen-Immobilien GmbH angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung der Clausen-Immobilien GmbH ist ausgeschlossen.

7. Gerichtsstand

Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, gilt Neumünster als Gerichtsstand vereinbart.

8. Auftragnehmerin

Clausen-Immobilien GmbH
Bahnhofstr. 46
24534 Neumünster

Geschäftsführer: Jan-Dirk Clausen

Telefon: 04321 / 43606
Fax: 04321 / 46785
E-Mail: info@clausen-immob.de

USt-Identifikationsnummer: DE 134845527

Handelsregister: Amtsgericht Kiel HRB 257 NM

Zuständige Aufsichtsbehörde: Fachbereicht Recht und Ordnung der Stadt Neumünster
Großflecken 49 - 24534 Neumünster